Christliche Orientierung - Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliches Arbeitsrecht

Christliche Orientierung in unseren Einrichtungen

Die Einrichtungen der Stiftung der Cellitinnen streben nicht nach großer Rendite, sondern investieren in Qualität und orientieren sich an grundlegenden christlich-caritativen Werten. Für sie steht der Mensch im Vordergrund, deshalb wollen sie sich auch bestmöglich für Menschen in Not einsetzen.

Mitarbeitende und Dienstgeber bilden eine Gemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben caritativer Einrichtungen bei. Caritative Unternehmen schätzen ihre Mitarbeitenden; sie bieten ihnen faire, flächendeckende und im Vergleich überdurchschnittlich gute Arbeitsbedingungen. Die tariflichen Rahmenbedingungen sind einheitlich für alle caritativen Unternehmen in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) festgeschrieben.

30 Tage Urlaub und zusätzliche freie Arbeitstage In caritativen Unternehmen bekommen Mitarbeiter 30 Urlaubstage im Jahr, zehn Tage mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Bei stark belastenden Tätigkeiten, wie Schicht- oder Nachtarbeit, erhalten sie weitere freie Tage. Bei besonderen Anlässen können Mitarbeitende darüber hinaus Sonderurlaub beantragen, z.B. für die Pflege von Angehörigen. Für Fortbildungen ist eine Freistellung für bis zu fünf Tage im Jahr möglich.

Vorsorge für die Rente

Die Altersvorsorge ist für jeden ein wichtiges Thema. Laut Aussage der Bundesregierung bewegt sich derzeit jede zweite Rente auf ein Niveau von unter 800 Euro zu. Vorsorge tut also Not – auch und gerade in den ersten Jahren einer Berufstätigkeit. Hier leisten die Einrichtungen der Stiftung der Cellitinnen einen erheblichen Beitrag zur Altersversorgung ihrer Mitarbeitenden durch die zusätzliche Absicherung über die kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK).

Die Mitarbeitervertretung

In Einrichtungen caritativer Unternehmen ist ein demokratischer Umgang untereinander selbstverständlich. Mitarbeitende können deshalb eine Mitarbeitervertretung wählen, die ihre Interessen gegenüber der Einrichtungsleitung vertritt. So muss sie z.B. bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden zustimmen und ist Ansprechpartner für alle Belange und Probleme der Mitarbeitenden. Damit geht auch aus Sicht der Mitarbeitenden alles rund um das Arbeitsverhältnis mit rechten Dingen zu. In den Einrichtungen ist es schließlich ausdrücklich erwünscht, dass sich Mitarbeiterende zur Wahl in die Mitarbeitervertretung stellen und dort konstruktiv im Sinne der Kollegen und des Unternehmens agieren.

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