Herr Klar-Hill, welche Aufgaben hat eine MAV innerhalb eines Unternehmens?
Ganz allgemein formuliert soll die MAV die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber vertreten und bei Bedarf vermitteln. Diese Aufgaben sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) des Erzbistums geregelt. Sie beziehen sich primär auf die Belange des Kollektivrechts. Das bedeutet, dass es um Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft geht. Individualrechtlich ist die MAV nur bei einzelnen Angelegenheiten involviert.
Eine Grundaufgabe ist es, auf eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden bei vergleichbaren sachlichen Voraussetzungen hinzuwirken. Hierbei gilt es, die gültigen gesetzlichen Regelungen im Auge zu behalten und bei Bedarf auf Abweichungen hinzuweisen. Die Beteiligung der MAV bei Maßnahmen des Dienstgebers ist in drei Kategorien gestaffelt: Während der Dienstgeber in einigen Bereichen die MAV nur informieren muss, gilt für andere das Recht auf Anhörung und Mitberatung. In wieder anderen Angelegenheiten, wie z.B. der Änderung von Dienstzeiten, können Entscheidungen nur mit Zustimmung der MAV umgesetzt werden. Bei der aktiven Mitgestaltung stehen der MAV das Vorschlagsrecht und das Antragsrecht zur Verfügung.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegenzunehmen und weiterzuverfolgen. Bei Bedarf begleiten wir Kollegen und Kolleginnen auch bei Gesprächen mit eventueller arbeitsrechtlicher Relevanz.
Spielt der christliche Gedanke in Ihrer Funktion und Arbeit als MAV eine Rolle?
Die MAV repräsentiert grundsätzlich die Idee des dritten Wegs. Damit ist eine paritätisch gesteuerte Weiterentwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien durch die Dienstgeber- und Mitarbeiterseite sowie eine respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Parteien gemeint. Gerade in Zeiten des hohen wirtschaftlichen Drucks auf unsere Einrichtungen ist es wichtig, unsere christlichen Werte wie Respekt, Menschlichkeit, Wertschätzung und Nächstenliebe im Umgang untereinander und mit unseren Patienten beizubehalten und bei Bedarf an deren Umsetzung zu erinnern. Dies sollte uns in unserer MAV-Arbeit leiten.
Welche Wegweisung wünschen Sie sich für die Arbeit der MAV in der Zukunft?
Wir befinden uns immer im Spagat zwischen der Tätigkeit in unserem erlernten Beruf und der MAV-Arbeit. Selbst wenn die MAVO eine Freistellung im „notwendigen Umfang“ vorsieht, fehlen wir in unseren Teams. Die Kollegen, deren Interessen wir vertreten sollen und wollen, müssen also de facto unsere Arbeit miterledigen. Eine qualifizierte Freistellung, auch in kleineren Betrieben mit entsprechendem Ausgleich im Stellenschlüssel, wäre also wünschenswert und hilfreich. Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Jessica Euler, Öffentlichkeitsarbeit im St. Agatha Krankenhaus, Köln-Niehl.