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Qualitätsmanagement: Neue Qualitätsprüfung

Altenhilfeeinrichtungen müssen sich auf ein neues Verfahren einstellen

Neues beim Qualitätsmanagement: Der Gesetzgeber hat sich entscheiden, die Qualität in vollstationären Einrichtungen nach § 114 SGB XI neu zu konzipieren. Denn mit der Einführung der Pflegeversicherung für die vollstationären Einrichtungen im Jahr 1996 war immer wieder kontrovers über die Qualitätsprüfungen auf verschiedenen Ebenen diskutiert worden.

Die Hauptkritik war, dass diese Prüfungen inhaltlich oft professionsfremd geprägt sind und die Einrichtungen ihr Qualitätsmanagement-System an externen Vorgaben ausgerichtet haben. Seit dem Jahr 2008 wurden dann jährliche Prüfungen entweder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder der Privaten Krankenversicherung durchgeführt („Pflege-TÜV“). Aus dieser Prüfung resultierte eine Gesamtnote, welche sich am Schulnotensystem orientierte. Diese sollte zukünftigen Bewohnern und deren Angehörigen dazu dienen, für sich die beste Einrichtung zu finden. Schlussendlich lag der Bundesdurchschnitt bei 1,2 und damit wurde das System ad absurdum geführt. 

Qualitätsmanagement: Prüfverfahren auf zwei Säulen

Die erste Säule beinhaltet die Erfassung von festgelegten Indikatoren. Diese Erfassung müssen die Einrichtungen selbstständig zweimal jährlich zu bestimmten Stichtagen durchführen. Die Eingaben werden über die Datenauswertungsstelle (das) auf Plausibilität geprüft und weiterverarbeitet. Die zweite Säule des neuen Qualitätsmanagements ist die tatsächliche Prüfung in der Einrichtung. Dabei werden sechs Qualitätsaspekte anhand von neun Bewohnern überprüft.

Neben der Erfassung einrichtungsrelevanter Daten findet ebenfalls eine Plausibilitätsprüfung der erfassten Indikatoren statt. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Fachgespräch. Sollte die Pflegedokumentation Lücken oder Unklarheiten aufweisen, führt dies nicht automatisch, wie bisher üblich, zu einem Fehler. Kann die Pflegefachkraft diese Unstimmigkeit fachlich erläutern und ergibt sich dadurch für den Prüfer ein stimmiges Bild, kann dies maximal zu einem geringen Qualitätsdefizit führen. Ob sich dies nachher auch in der Prüfpraxis so darstellt, bleibt aber abzuwarten.

Neue Qualitätsprüfung seit November 2019

Die neue Qualitätsprüfung, welche am 1. November 2019 in Kraft trat, wurde durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQua) wissenschaftlich begleitet.

Das neue Prüfsystem wird nicht mehr im Schulnotensystem, sondern über neutrale Symbole dargestellt. Der Aufwand für die Altenhilfeeinrichtungen wird sich nach jetziger Einschätzung in Sachen Qualitätsmanagement erhöhen und besonders die Arbeit und die Fachlichkeit der Pflegefachkräfte in den Fokus nehmen. Die Mitarbeiter der Einrichtungen haben sich durch interne Fortbildungen auf das neue, veränderte Prüfverfahren zur Feststellung der Pflegequalität vorbereitet.

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