Zwei Bürostühle stehen an einem Schreibtisch.
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Mit Kraft zurück an den Arbeitsplatz

Was mach das BEM?

Kraft

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, wird eingeschaltet, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Dies geschieht aber nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen.

Nach Aufnahme des Verfahrens wird in einem vertraulichen Gespräch geklärt, wie das BEM der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter helfen kann, die Arbeitskraft wieder ganz herzustellen. Der Person soll durch ganz gezielte Maßnahmen die Kraft gegeben werden, wieder voll im Berufsleben stehen zu können. So kann die Lösung in einem Fall schon ein rückenschonender Stuhl sein, während es bei einem anderen ein Kurantrag ist. Schon allein ein Gespräch kann viel Kraft geben. Zuhören und Einfühlen stehen dabei im Vordergrund. Den Betroffenen werden verschiedene Möglichkeiten nähergebracht, was selbst für die Steigerung der eigenen Arbeitskraft getan werden kann. Sie fühlen sich wertgeschätzt und kehren motivierter an ihren Arbeitsplatz zurück. Dadurch bleibt dem Unternehmen die Arbeitskraft langjährig erfahrener Mitarbeitender erhalten. 

Vertrauen und Datenschutz als Grundvoraussetzung 

Wichtig für ein BEM-Verfahren ist der Datenschutz. Die Mitarbeitenden brauchen ihre Krankengeschichte nicht offenzulegen. Nur sie selbst geben ihr Einverständnis für eine gezielte Datenweitergabe an Dritte. Dies kann beispielsweise der Betriebsärztliche Dienst oder die Schwerbehindertenvertretung sein, wenn es darum geht, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Eine weitere Voraussetzung für ein erfolgreiches BEM-Verfahren ist das Vertrauen. Es muss eine gute Vertrauensbasis zwischen den betroffenen Mitarbeitenden und der mit dem BEM beauftragten Person vorhanden sein. Alles, was die Personen im Gespräch erzählen, wird vertraulich behandelt. Es wird eine individuelle BEM-Akte angelegt, in die ausschließlich die Betroffenen und das BEM Einsicht haben. 

Wir Pflegenden brauchen viel Kraft für unsere Patientinnen und Patienten, aber auch für unsere eigene Gesundheit, welche bei uns oft an zweiter Stelle steht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur in der Pflege, können sich bei Interesse an das BEM wenden. Man muss nicht erst erkranken oder aus der Arbeitsunfähigkeit zurückkehren, um beim BEM teilzunehmen. Ich als BEM-Beauftragte bin im Maria-Hilf- Krankenhaus für alle Mitarbeitenden da. 

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