Anders als im Krankenhaus steht im Altenheim aber kein Arzt oder eine Ärztin zur Verfügung, der oder die den Verlauf einordnen kann – die Einschätzung der Lage und die Verantwortung für das weitere Vorgehen und die Erste Hilfe obliegt im Heim der diensthabenden Pflegefachkraft. Ob diese im Zweifelsfall abwartet, sich mit den Kollegen bespricht, die Pflegedienstleitung informiert, den Hausarzt oder doch direkt den Notarzt hinzuzieht, entscheidet mit über das Wohlergehen eines jeden Bewohners.
Gleichzeitig hat die Pflegefachkraft die Lebensgewohnheiten und Interessen des alten Menschen auch im Notfall zu würdigen. Sind die Wünsche des Bewohners bekannt und in einer Patientenverfügung festgehalten, muss die Pflegefachkraft den behandelnden Notarzt darauf hinweisen. Der Bewohner verlässt sich hierauf, nicht nur aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern auch wegen des gewachsenen Vertrauensverhältnisses zu den Menschen, die ihn täglich pflegen.
Unterstützung für die Pflegekräfte im Altenheim
Unterstützung in diesem Geflecht aus medizinischen, rechtlichen und pflegerischen Fragestellungen erhalten Pflegende im Altenheim durch verbindliche Verfahrensanweisungen und Schulungen zum Vorgehen im Notfall, wie auch durch die Möglichkeit, bei schwierigen Entscheidungen die Pflegedienstleitung zu konsultieren. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft der Pflegedienst- und Betriebsleitung in den Altenheimen der marienborn gGmbH gewährleistet dies auch am Wochenende und an Feiertagen.
Auch nach einem bewältigten Notfall können Pflegekräfte Unterstützung benötigen – besonders dann, wenn sich Pflegende dem Notfall und seinen Folgen gegenüber ohnmächtig erleben. Hier greifen die Angebote der Nachbesprechung, der individuellen seelsorgerischen Betreuung und der Supervision im Pflegeteam. Derart befähigte Pflegende sind in der Lage, im Notfall kompetent, mit der erforderlichen Unterstützung und ohne nachhaltige seelische Belastung im Interesse eines jeden einzelnen Bewohners im Altenheim zu entscheiden und zu handeln.